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Full Version: Offner Briefe des BmB an das DKFZ
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An den Vorstand
Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg
Stiftung des öffentlichen Rechts
Im Neuenheimer Feld 280
69120 Heidelberg


Sehr geehrter Herr Prof. Wiestler, Sehr geehrter Herr Dr. Puchta,

zu Ihrem Schreiben vom 01.04.2008 ( zugestellt am 15.04.2008 ) nehmen wir nachfolgend Stellung:

Ihre Grundaussage, das dkfz habe die Aufgabe, einen spürbaren Beitrag für die Krebsprävention zu leisten, ist durch die Satzung der Stiftung nicht gedeckt, wenn darunter gezielter politischer Lobbyismus verstanden wird – wie es beim DKFZ der Fall ist. Diese nennt ausdrücklich nur Forschung, Ausbildung und Weiterbildung als Zweck der Stiftung. Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf, sofort alle Aktivitäten einzustellen, die nicht ausdrücklich dem vorgesehenen Stiftungszweck dienen. Dazu gehört insbesondere die politische Arbeit des Kollaborationszentrums der WHO für Tabakkontrolle.

Zu Ihrer Argumentation im Einzelnen:

Für die Erfüllung des Stiftungszwecks ist es völlig unerheblich, mit welchen Organisationen Sie zusammenarbeiten. Bei der Kritik an den Publikationen des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle handelt es sich sehr wohl um qualifizierten Widerspruch. Die vermeintlich sorgfältig geprüfte Validität der Veröffentlichungen wurde durch die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten sowie die Universität Karlsruhe (insbesondere am Beispiel des Garagenversuchs) ins Reich der Legende verwiesen. Wenn Sie sich auf wissenschaftliche Gremien, Fachgesellschaften, und Politiker berufen, wäre es hilfreich, diese auch tatsächlich zu benennen, um damit eine Nachprüfung zu ermöglichen.

Der BmB bleibt daher bei seiner belegbaren Darstellung, daß das WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle wissenschaftlich widerlegte nicht haltbare Erkenntnisse verbreitet. Der Garagenversuch wurde bereits erwähnt. Prof. Keil weigert sich nach wie vor, die zugrunde gelegten Daten und Rechenwege seiner Passivrauchstudie zu veröffentlichen, was ja auch die von Ihnen gerne zitierte DFG fordert. Welche Art von Krebsforschung das WHO-Kollaborationszentrum betreibt, ist Ihrer Antwort nicht zu entnehmen. Der BmB stellt daher fest daß, sich das Kollaborationszentrum hauptsächlich mit nicht satzungskonformer politischer Einflußnahme und Agitation beschäftigt. Die Verwendung von Steuergeldern für diese Zwecke kann unseres Erachtens keinesfalls rechtens sein. Das Rechtsgutachten von Prof. Stern ist nur insofern ein Meilenstein, als es bestätigt, daß der EU in diesem Zusammenhang derzeit keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den Länderparlamenten zukommt, sodaß auf EU-Ebene erlassene Rauchverbote günstigstenfalls auf Liegenschaften von EU-Einrichtungen Gültigkeit haben.

Nicht unerwähnt wollen wir lassen, daß die satzungsgemäße Arbeit des dkfz unsere volle Unterstützung genießt. Angriffe gegen das dkfz liegen dem BmB fern. Die politische Arbeit des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle am dkfz sollte allerdings mit sofortiger Wirkung eingestellt werden, da seriöse Forschung und politische Propaganda und Agitation per se miteinander unvereinbar sind.

Wenn Sie Ihr Gesprächsangebot präzisieren, sind wir gerne bereit dieses Angebot zu prüfen. Wir betrachten die Forderung, daß sich alle Abteilungen des dkfz an dessen Satzung zu halten haben, eigentlich als Selbstverständlichkeit. Als verantwortlichem Leiter des dkfz fordern wir Sie hiermit erneut dazu auf, die von uns kritisierten Mißstände umgehend zu beheben.

Der BmB fordert das dkfz grundsätzlich dazu auf, sich in Zukunft satzungskonform zu verhalten und jegliche politische Agitation zu unterlassen.

Mit freundlichen Grüßen


Johannes Brender
Bund mündiger Bürger
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Offener Brief des Bundes mündiger Bürger an das BMFB vom 10.05. 2008

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Z.H. Herrn MD Dr.rer.nat. Peter Lange
Vorsitzender des Kuratoriums des dkfz
Friedrichstr. 130 B
10117 Berlin


Sehr geehrter Herr Dr. Lange,
um jegliche Missverständnisse vorab auszuräumen, möchten wir ausdrücklich betonen, daß die satzungsgemäße Arbeit des dkfz die volle Unterstützung des BmB genießt.

Aus gegebenem Anlass sehen wir uns aber gezwungen uns an Sie, den Vorsitzenden des Kuratoriums des dkfz, zu wenden da der Vorstand des dkfz Prof. Dr. Wiestler und Dr. Puchta unsere als Anlage beigefügten Briefe ohne erkennbare Konsequenzen zur Kenntnis genommen haben. Wie Sie den Anlagen entnehmen können, haben wir mit unseren beiden Schreiben dem Vorstand des dkfz mitgeteilt ,daß unserer Meinung nach die politische Arbeit des Kollaborationszentrums der WHO für Tabakkontrolle am dkfz eindeutig der Satzung des dkfz widerspricht und daher mit sofortiger Wirkung ein-zustellen ist.
Da der BmB am 07.05.2008 einen erneuten Satzungsverstoß durch Frau Dr. Pötschke- Langer feststellen musste sehen wir uns gezwungen Sie darauf hinzuweisen daß, nach gültigem Recht, solche Verstöße gegen die eigene Satzung pönalisiert werden können.
Als unstrittig erachtet der BmB die Tatsache daß das Kollaborationszentrum der WHO ausschließlich politischer Lobbyarbeit und Agitation nicht aber der Krebsforschung dient. Daß es sich bei der Arbeit des Kollaborationszentrums der WHO für Tabakkon-trolle um politische Einflussnahme und Agitation handelt zeigt unter anderem ein Rechtsgutachten, durch das dkfz in Auftrag gegeben, das einzig und allein politische Positionen und Zuständigkeiten hinterfragt. Dies ist unserer Meinung nach ein klarer Fall von Zweckentfremdung von Forschungsgeldern und somit ein Straftatbestand. Der BmB fordert Sie daher auf, die Arbeit des Kollaborationszentrums der WHO für Tabakkontrolle adäquat zu kontrollieren und politische Einflussnahme und Agitation zu unterbinden. Falls der BmB weiterhin satzungswidrige politische Arbeit und Agitation im In und Ausland feststellen sollte, werden wir weitere Schritte veranlassen.

Wie eingangs bereits erwähnt, unterstützt der BmB jegliche seriöse Forschung des dkfz. Satzungswidrige politische Lobbyarbeit und Forschung widersprechen sich aber unserer Meinung per se.

Mit freundlichen Grüßen


Michael Weber
2.Vorsitzender BmB
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